{"id":74,"date":"2023-02-27T13:45:04","date_gmt":"2023-02-27T12:45:04","guid":{"rendered":"73f49040-7259-44cf-bd69-f91fc1278941"},"modified":"2026-01-16T12:43:09","modified_gmt":"2026-01-16T11:43:09","slug":"fos-27-open-access-die-juristische-sicht","status":"publish","type":"podcast","link":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/2023\/02\/27\/fos-27-open-access-die-juristische-sicht\/","title":{"rendered":"FOS 27 Open Access: Die juristische Sicht"},"content":{"rendered":"\n    <div class=\"pwp4-wrapper intrinsic-ignore\" id=\"podlovewebplayer_40d8527eb633a678e013afd69ae97655e1ca6495\" data-episode=\"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/2023\/02\/27\/fos-27-open-access-die-juristische-sicht\/?podlove_action=pwp4_config\"><audio controls=\"controls\" preload=\"none\">\n  <source src=\"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/podlove\/file\/79\/s\/webplayer\/c\/website\/fos_27.mp3\" type=\"audio\/mpeg\"\/>\n<\/audio><\/div>\n  \n  \n\n    \n\n\t<div class=\"podlove-contributors-cards\">\n\t\t\t<\/div>\n\n\t<style>\n\t\t.podlove-contributors-cards {\n\t\t\tmargin-bottom: 1rem;\n\t\t\tbackground: white;\n\t\t\toverflow: hidden;\n\t\t\tborder-radius: 0.375rem;\n\t\t\tbox-shadow: 0 1px 3px 0 rgba(0, 0, 0, 0.1), 0 1px 2px 0 rgba(0, 0, 0, 0.06);\n\t\t}\n\t\t.podlove-contributors-card {\n\t\t\tdisplay: flex;\n\t\t\talign-items: center;\n\t\t\tpadding: 1rem 1.5rem\n\t\t}\n\t\t.podlove-contributors-card-inner {\n\t\t\tdisplay: flex;\n\t\t\talign-items: center;\n\t\t\tflex: 1 1 0;\n\t\t\tmin-width: 0;\n\t\t}\n\t\t.podlove-contributors-card-avatar {\n\t\t\twidth: 50px;\n\t\t\theight: 50px;\n\t\t\tborder-radius: 0.25rem;\n\t\t\toverflow: hidden;\n\t\t\tflex-shrink: 0;\n\t\t}\n\t\t.podlove-contributors-card-person {\n\t\t\tflex: 1 1 0;\n\t\t\tmin-width: 0;\n\t\t\tpadding: 0 1rem;\n\t\t\tdisplay: grid;\n\t\t\tgrid-template-columns: repeat(2, minmax(0, 1fr));\n\t\t\tgap: 1rem;\n\t\t}\n\t\t.podlove-contributors-card-person-details {\n\t\t\tcolor: #999\n\t\t}\n\t\t.podlove-contributors-card-services {\n\t\t\tflex-wrap: wrap;\n\t\t\tdisplay: flex;\n\t\t\talign-items: center;\n\t\t\talign-content: center;\n\t\t\tjustify-content: flex-end;\n\t\t}\n\t\t.podlove-contributors-card-services-service {\n\t\t\tdisplay: inline-block;\n\t\t\tflex-shrink: 0;\n\t\t\tpadding-left: 0.5rem;\n\t\t\ttext-decoration: none;\n\t\t\tbox-shadow: none;\n\t\t}\n\t<\/style>\n\n\n\n\n\n\n<div class=\"zbw_shownotes\">\n\n\n\n<p>LINKS UND HINTERGR\u00dcNDE<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/open-access.network\/informieren\/open-access-grundlagen\/open-access-gruen-und-gold\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Gr\u00fcn und Gold<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhg\/__38.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Urheberrechtsgesetz \u00a7 38<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.forschung-und-lehre.de\/recht\/verlage-gewinnen-klage-gegen-researchgate-4496\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Urheberrecht: Verlage gewinnen Klage gegen ResearchGate<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/open-access.network\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Open Access Network<\/a><\/p>\n\n\n\n<\/div>\n\n\n\n<div data-wp-context=\"{ &quot;autoclose&quot;: false, &quot;accordionItems&quot;: [] }\" data-wp-interactive=\"core\/accordion\" role=\"group\" class=\"wp-block-accordion is-layout-flow wp-block-accordion-is-layout-flow\">\n<div data-wp-class--is-open=\"state.isOpen\" data-wp-context=\"{ &quot;id&quot;: &quot;accordion-item-1&quot;, &quot;openByDefault&quot;: false }\" data-wp-init=\"callbacks.initAccordionItems\" data-wp-on-window--hashchange=\"callbacks.hashChange\" class=\"wp-block-accordion-item is-layout-flow wp-block-accordion-item-is-layout-flow\">\n<h3 class=\"wp-block-accordion-heading has-small-font-size\"><button aria-expanded=\"false\" aria-controls=\"accordion-item-1-panel\" data-wp-bind--aria-expanded=\"state.isOpen\" data-wp-on--click=\"actions.toggle\" data-wp-on--keydown=\"actions.handleKeyDown\" id=\"accordion-item-1\" class=\"wp-block-accordion-heading__toggle\"><span class=\"wp-block-accordion-heading__toggle-title\">Episode 27 als Text<\/span><span class=\"wp-block-accordion-heading__toggle-icon\" aria-hidden=\"true\">+<\/span><\/button><\/h3>\n\n\n\n<div inert aria-labelledby=\"accordion-item-1\" data-wp-bind--inert=\"!state.isOpen\" id=\"accordion-item-1-panel\" role=\"region\" class=\"wp-block-accordion-panel is-layout-flow wp-block-accordion-panel-is-layout-flow\">\n<p>The Future is Open Science \u2013 Folge 27: Open Access: Die juristische Sicht<\/p>\n\n\n\n<p>Dr. Doreen Siegfried<br>Leitung Marketing und Public Relations, ZBW \u2013 Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft<\/p>\n\n\n\n<p>Professor Dr. Alexander Peukert<br>Professur f\u00fcr B\u00fcrgerliches Recht und Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt internationales Immaterialg\u00fcterrecht, Goethe Universit\u00e4t Frankfurt am Main<\/p>\n\n\n\n<p>[00:00:03] Doreen Siegfried:<br>Willkommen bei \u201cThe Future is Open Science\u201d, dem Podcast der ZBW. Hier verraten Ihnen interessante Menschen aus dem Wissenschaftsbetrieb, wie sie in ihrer t\u00e4glichen Arbeit Open Science voranbringen. Wir tauchen ein, in die Tiefen der Wissenschaftskommunikation im digitalen Zeitalter und verraten Ihnen handfeste Tipps und Tricks zu Open Science in der Praxis. Ich bin Doreen Siegfried und freue mich sehr, Host dieses Podcast zu sein.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:00:33] Doreen Siegfried:<br>Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge von \u201eThe Future is Open Science\u201c, dem Podcast der ZBW. Wir wollen heute sprechen \u00fcber Open Access, und zwar aus juristischer Sicht. Wir wollen sprechen \u00fcber Klagen, Gerichtsurteile und die Macht der Verlage. Und dazu habe ich mir Professor Dr. Alexander Peukert eingeladen. Ich stelle einfach mal kurz unseren Gast vor. Alex, du bist Jurist und Inhaber des Lehrstuhls f\u00fcr B\u00fcrgerliches Recht und Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt im internationalen Immaterialg\u00fcterrecht an der Goethe Universit\u00e4t Frankfurt am Main. Das hei\u00dft, du besch\u00e4ftigst dich in deiner Forschung mit den Rechten des geistigen Eigentums und insbesondere mit der Analyse von Konflikten, die sich am Ausbau dieser Schutzrechte entz\u00fcnden. Und im Exzellenzcluster \u201eNormative Ordnung\u201c hast du dich auch schon befasst mit Gemeinfreiheit, Zugangsrecht und dem Urheberrecht im Wandel des wissenschaftlichen Kommunikationssystems. Und insbesondere ging es auch um die rechtliche Implementierung von Open Access als Goldstandard wissenschaftlichen Publizierens. Das ist so korrekt, man k\u00f6nnte es so bei Wikipedia eintragen.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:01:50] Alexander Peukert:<br>Ja, Wikipedia. Genau. Aber es stimmt. Das ist richtig. Ich habe mich in der Tat seit einigen Jahren mit Open Access befasst, haupts\u00e4chlich aus der Perspektive des Urheberrechts und der Erkenntnis, dass eben wissenschaftliche Texte, aber auch Grafiken urheberrechtlich gesch\u00fctzt sind und damit das Urheberrecht ein Regime ist, das dem Open Access potenziell entgegensteht.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:02:19] Doreen Siegfried:<br>Ja, super. Ja, sch\u00f6n, dass du da bist. Dann starten wir mal. Die Open Access- Bewegung tritt ja jetzt mittlerweile seit \u00fcber 20 Jahren daf\u00fcr ein, dass \u00fcberwiegend \u00f6ffentlich gef\u00f6rderte wissenschaftliche Ergebnisse frei im Internet verf\u00fcgbar sein sollen. Es ist also schon eine lange Zeit. Und diese Implementierung dieses Ideals st\u00f6\u00dft aber auf erhebliche Beharrungskr\u00e4fte. Deshalb gehen \u00f6ffentliche Forschungsf\u00f6rderer vermehrt dazu \u00fcber, Wissenschaftler:innen zu Open Access-Publikationen zu verpflichten. Jetzt mal aus juristischer Sicht: Welche rechtlichen Ma\u00dfnahmen wurden in der Vergangenheit ergriffen, um Open Access zum Goldstandard der wissenschaftlichen Ver\u00f6ffentlichungen zu k\u00fcren? Was ist da der Hintergrund?<\/p>\n\n\n\n<p>[00:03:04] Alexander Peukert:<br>Also zum Goldstandard der wissenschaftlichen Ver\u00f6ffentlichungen, das w\u00e4re ja Gold Open Access. Das hei\u00dft, die Erstpublikation, die zitierf\u00e4hige Prim\u00e4rpublikation, ist Open Access. Dahingehend wurden, meines Wissens nach, bisher keine gesetzlichen Regelungen getroffen, sondern, wenn \u00fcberhaupt, gibt es Bem\u00fchungen, zumindest den gr\u00fcnen Open Access zu erm\u00f6glichen und potenziell sogar verpflichtend zu machen. Also, der gr\u00fcne Open Access, f\u00fcr die H\u00f6rer, die da vielleicht nicht ganz so tief drinstecken, ist derjenige, der nachgeschaltet wird. Oder ein Preprint, das noch nicht den Zitierweisen entspricht bzw. der endg\u00fcltig publizierten Fassung. Also Preprint oder Postprint, eine nachtr\u00e4gliche Ver\u00f6ffentlichung, die aber typischerweise, jedenfalls in den Geisteswissenschaften, auch nicht die Formatierung des Originalbeitrags aus dem Journal etwa tr\u00e4gt und damit zwar den Text wiedergibt, aber nicht eben die genaue Seitenzahl usw., wie es bisher weiterhin typischerweise zitiert wird. So, das ist der gr\u00fcne Open Access. Aber der Goldstandard ist bisher nicht fl\u00e4chendeckend verpflichtend geworden. Wenn \u00fcberhaupt, dann ist das der Fall im Rahmen von Drittmittelf\u00f6rderungen. Wenn das zur Bedingung einer F\u00f6rderung gemacht wird, sozusagen als Vergabeklausel. Und dann wird das letztlich eine vertragliche Verpflichtung, die man da eingeht, bilateral zum F\u00f6rderer. Und das ist dann nat\u00fcrlich punktueller als jetzt eine fl\u00e4chendeckende gesetzliche Regelung.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:04:59] Doreen Siegfried:<br>Okay, und wie erfolgreich sind diese vertraglichen Vereinbarungen?<\/p>\n\n\n\n<p>[00:05:04] Alexander Peukert:<br>Empirische Erkenntnisse \u00fcber den Erfolg dieser vertraglichen Vereinbarungen liegen mir nicht vor. Aber aus anekdotischen Erfahrungen und auch aus der sozusagen Erkenntnis, dass das jetzt der Standard ist der Drittmittelf\u00f6rderung, kann man sagen, dass dieser Weg erfolgreich war. Und die Drittmittelgef\u00f6rderten doch dazu gebracht hat, ihre Inhalte \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen mit den ganzen Nebeneffekten, dass eben Open Access-Journals entstanden sind, aber auch das Ph\u00e4nomen der Autorengeb\u00fchren sich ausgebreitet hat, dass dann eben die Autoren sich in die Top Journals gewisserma\u00dfen einkaufen m\u00fcssen. Hierf\u00fcr werden dann wiederum Publikationsmittel zur Verf\u00fcgung gestellt. Auch hier am Exzellenzcluster war das so. Und die Goethe Universit\u00e4t, genau wie viele andere Universit\u00e4ten, hat da auch F\u00f6rdert\u00f6pfe. Um eben den lokalen Autoren die besten Open Access-Journals zu erm\u00f6glichen. Das sind die Nebeneffekte dieser Umstellung, die l\u00e4uft.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:06:14] Doreen Siegfried:<br>Das hei\u00dft, noch mal zur\u00fcck: also, wenn ich Drittmittelgelder bekomme, wird ein kleiner prozentualer Anteil davon letztlich daf\u00fcr zur\u00fcckgelegt, dass ich die Forschungsergebnisse dann letztlich im Open Access zur Verf\u00fcgung stellen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:06:31] Alexander Peukert:<br>Richtig. Das wird typischerweise als Teil des F\u00f6rdermittelbetrags schon ausgewiesen und ist dann auch entsprechend zu verwenden. Das hat den Zweck, eben mit dem Open Access nicht aus den hoch gerankten Journals herauszufallen, die m\u00f6glicherweise nicht oder nicht vollst\u00e4ndig Open Access sind. Und damit sind wir nat\u00fcrlich bei der Betrachtung der Gesamtver\u00e4nderung der Lage. Die Verlage haben darauf reagiert, auf den Zug zu Open Access, haben Open Access erm\u00f6glicht, aber haben dies nicht selten gekoppelt mit der Aussage: \u201eNun ja, dann m\u00fcssen wir an die Stelle der Abonnementgeb\u00fchren eben die Autorengeb\u00fchren setzen\u201c und haben so zum Teil ihr Refinanzierungsmodell umgestellt. Und das wird dann jetzt letztlich sozialisiert. Das zahlt dann letztlich der F\u00f6rderer und hierzulande ist das typischerweise der Steuerzahler, der dann eben diese Publikationsgeb\u00fchren zu tragen hat.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:07:43] Doreen Siegfried:<br>Wenn wir jetzt noch mal sozusagen auf die Gesetzeslage gucken: Was w\u00fcrdest du sagen, welche rechtlichen Ma\u00dfnahmen m\u00fcssten in Zukunft denn noch ergriffen werden, um da tats\u00e4chlich das Ganze sozusagen noch eine Stufe h\u00f6her zu hieven?<\/p>\n\n\n\n<p>[00:08:00] Alexander Peukert:<br>Hier sto\u00dfen wir tats\u00e4chlich \u2013 und da kommen wir vielleicht im Gespr\u00e4ch auch noch drauf \u2013 auf verfassungsrechtliche H\u00fcrden, die ich durchaus auch sehe. Also eine gesetzliche Verpflichtung aller \u00f6ffentlich gef\u00f6rderten Wissenschaftler auf Gold Open Access, Stand heute, w\u00e4re auch meines Erachtens mit der Wissenschaftsfreiheit der Einzelnen in Forschung und Wissenschaft T\u00e4tigen nicht vereinbar. Denn die Wissenschaftsfreiheit sch\u00fctzt nicht nur die Freiheit, was man erforscht und mit welchen Methoden man dies tut, sondern auch, wie und in welchem Format man das ver\u00f6ffentlicht. Ob, wie und in welchem Format. Also h\u00f6chstproblematisch w\u00e4re ein Eingriff in die Freiheit, ob \u00fcberhaupt ver\u00f6ffentlicht wird oder nicht. Aber das m\u00fcsste man ja gar nicht unbedingt angreifen, sondern man k\u00f6nnte sagen, wenn sich ein Autor entscheidet, etwas zu ver\u00f6ffentlichen, dann muss das Gold Open Access sein. Das Problem ist jetzt, dass eben keineswegs in allen Disziplinen f\u00fcr s\u00e4mtliche Publikationsformate bereits etablierte Open Access-Formen vorliegen. Also, das mag f\u00fcr den Scientific Article oftmals der Fall sein, in manchen Disziplinen. Aber in meiner Disziplin, der juristischen, sind die Open Access-Journals immer noch klar in der Minderheit. Und letztlich total marginalisiert, werden typischerweise wenig bis kaum wahrgenommen und von den Gerichten vor allen Dingen auch praktisch nicht zitiert. Und da wir so eine Grenzwissenschaft sind, die eben auch in die Praxis reinwirkt, ist das ein ganz schwerwiegender Punkt. Man will ja doch gelesen werden. Und wenn man das in der Juristerei m\u00f6chte, dann muss man typischerweise in Verlagsprodukte, die von den Gerichten zur Kenntnis genommen werden. Also es ist nur das Beispiel juristischer Aufs\u00e4tze und mit Monographien oder gar Kommentaren, die wir Juristen haben. Aber solche gro\u00dfen Publikationsprojekte gibt es ja auch in anderen geisteswissenschaftlichen F\u00e4chern, ist das noch schwieriger zu bewerkstelligen. Jetzt trage ich sehr viele Vorbehalte vor. Ich habe vor Jahren auch schon mir gedacht, \u201eJa, was m\u00fcsste denn alles passieren, damit das Recht schlie\u00dflich auch umstellt auf Gold Open Access?\u201c. Und das bedeutet, es m\u00fcssten Infrastrukturen hierf\u00fcr wirklich f\u00fcr alle Disziplinen zur Verf\u00fcgung stehen. Das Reputations- und Zitierregelwerk m\u00fcsste auf Open Access eingestellt sein. Das ist es zum Beispiel in der Rechtswissenschaft, nur zum Beispiel in der Rechtswissenschaft, nicht. Man zitiert eben doch immer noch das Journal und die Buchseite, wie anno dazumal. Und das ist bisher jedenfalls fl\u00e4chendeckend nicht der Fall. Wissenschaftsad\u00e4quat \u2013 und das ist die verfassungsrechtliche Voraussetzung \u2013 wissenschaftsad\u00e4quat w\u00e4re eine Umstellung auf Gold Open Access verpflichtend nur, wenn eben die Publikationsformate und das Reputations- und Zitiersystem auch schon darauf eingestellt ist. An dem Punkt sind wir, meines Wissens, meines Erachtens, bisher nicht, jedenfalls nicht in den Geisteswissenschaften.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:11:33] Doreen Siegfried:<br>Ja, also mir ist auch nicht bekannt, dass in anderen Wissenschaften was Anderes, als der Impact Faktor letztlich z\u00e4hlt, am Ende des Tages.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:11:41] Alexander Peukert:<br>So, jetzt kann man nat\u00fcrlich den Impact Faktor auf Open Access-Journale reduzieren. Aber auch das ist nicht trivial, denn der Impact Faktor h\u00e4ngt ja nun doch nicht nur von der Homepage oder dem Label ab, sondern auch von den Reviewern, die da t\u00e4tig sind usw. Also, das sind langfristige Ver\u00e4nderungen, die offensichtlich sehr viel langsamer ablaufen, als das viele erwartet hatten. Also ich beobachte das eben jetzt auch schon seit 20 Jahren und ich wei\u00df noch, vor ungef\u00e4hr, vor mehr als zehn Jahren sagte in Berlin, bei der Brandenburgischen Akademie, die sich damals auch schon Gedanken dar\u00fcber machte, einer: \u201eNa, in zehn Jahren ist das Thema sowieso vom Tisch. Dann sind wir umgestiegen.\u201c So, die zehn Jahre sind jetzt vorbei, aber wir diskutieren immer noch. Also das sind strukturelle, gro\u00dfe Ver\u00e4nderungen. Und die Verlage, das kann man ihnen nicht ver\u00fcbeln, versuchen, diesen Prozess entweder aufzuhalten oder so zu gestalten, dass sie dabeibleiben. Und das ist nat\u00fcrlich, das kann man niemandem von vornherein verbieten. Aber da haben die Verlage durchaus auch Grundrechtspositionen und deswegen dauert das lange und bedarf letztlich eines wirklichen Mentalit\u00e4tswandels unter der ganz gro\u00dfen Mehrheit der Wissenschaftler, die das dann eben, Open Access, als ihren Normalfall begreifen. Das ist aber bisher nicht der Fall.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:13:11] Doreen Siegfried:<br>Bleiben wir noch mal bei den H\u00fcrden. Also, wo gibt es denn juristische H\u00fcrden? Also, zum einen bezogen auf die Grundrechte der Verlage, von denen wir jetzt gerade schon gesprochen haben. Und zum anderen auch bezogen auf die Rechte der Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:13:26] Alexander Peukert:<br>Also, die Verlage haben Eigentumsrechte an den Inhalten, die sie bereits publiziert haben. Also dass man sozusagen r\u00fcckwirkend ganze Jahrg\u00e4nge oder Zeitschriften verpflichtend Open Access stellt, w\u00e4re prima facie eine Verletzung des Eigentumsrechts dieser Verlage. Die haben urheberrechtlich die Nutzungsrechte erlangt. Das ist also juristisch, meines Erachtens, nicht m\u00f6glich. Sie haben des Weiteren die Berufs- und unternehmerische Freiheit. Das hei\u00dft, man kann ihnen auch nicht verbieten, Subskriptionsmodelle oder Autorenmodelle aufzusetzen, die von der Wissenschaft angenommen werden. Wenn es nun eben so ist, dass der Beck-Verlag eine gro\u00dfe gute Datenbank hat, die geschlossen ist und Geld kostet und die Wissenschaftler publizieren dort und fragen auch die Abonnements nach. Dann ist das eine m\u00f6gliche L\u00f6sung, die nicht nur legal ist, sondern den Schutz der Berufs-und unternehmerischen Freiheit genie\u00dft. Und f\u00fcr die Wissenschaftler hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass es hier die Wissenschaftsfreiheit vornehmlich ist, eben die Freiheit zu entscheiden, wo und wie publiziert wird. Da kommen wir vielleicht gleich auch noch mal ein bisschen im Detail drauf. Hier ist es weniger, meines Erachtens, die Eigentumsfreiheit. Denn die Eigentumsfreiheit ist eben eine, die auf Geld letztlich abzielt. Und hier w\u00fcrde ich sagen, sind die \u00f6ffentlich finanzierten Wissenschaftler doch prim\u00e4r darauf angewiesen, dass sie ihr Entgelt bekommen, als Arbeitnehmer oder sogar Beamte und ihren Dienstpflichten nachkommen. Und wenn sie dies tun, dann ist jedenfalls das verm\u00f6gensrechtliche Interesse an diesem Output relativ geringf\u00fcgig. Also da w\u00fcrde ich der wissenschaftsad\u00e4quaten Ausgestaltung des ganzen Systems den Vorrang geben. Wenn wir die Infrastrukturen h\u00e4tten f\u00fcr Open Access, dann k\u00f6nnen die Angestellten und Beamten nicht sagen, nun, aber jetzt ist hier mein geistiges Eigentum die gro\u00dfe Bremse. Das w\u00fcrde mir dann nicht mehr gen\u00fcgen. Aber wie gesagt, an dem Punkt sind wir nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:15:43] Doreen Siegfried:<br>Ja, okay. Noch mal f\u00fcr mich zum Verst\u00e4ndnis. Was hat denn der Gesetzgeber eigentlich jetzt genau getan, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Open Access problemlos umsetzen k\u00f6nnen? Eigentlich doch jetzt nicht viel oder? Wie siehst du das?<\/p>\n\n\n\n<p>[00:15:58] Alexander Peukert:<br>Also der Gesetzgeber hat \u2026 Gesetzgeber \u2013 die Regelsetzer nennen wir sie mal. Also etwa die DFG, die stellen F\u00f6rderungen zur Verf\u00fcgung, Open Access durchzuf\u00fchren, auch infrastrukturelle F\u00f6rderungen. Repositorien wurden aufgestellt usw. Das gibt es ja schon seit vielen Jahren. Im \u00dcbrigen ist es eben, das muss man auch immer sehen, die Entscheidung des einzelnen Autors, was nun gew\u00e4hlt wird. Also ob man in das geschlossene Journal geht oder in das Offene. Ob man das Buch dem Universit\u00e4tsverlag gibt oder Cambridge University Press. Das ist die Entscheidung des einzelnen Autors. Und diese Freiheit wird sowohl vom Urheberrecht als auch von der Wissenschaftsfreiheit gesch\u00fctzt. Und da kann der Gesetzgeber eben nur schwer ran. Ich halte diesen individuellen Ansatz auch ohne Zweifel f\u00fcr den richtigen, denn er wird eben \u00fcber die Zeit dasjenige doch zeigen, was als Kommunikationsmedium am besten funktioniert. Da kann man letztlich nur Impulse setzen jetzt von der \u00f6ffentlichen Hand. Jedenfalls hat der Gesetzgeber auch bereits vor einigen Jahren das Urheberrecht als Hemmschuh etwas kleiner gemacht. Und zwar ist geregelt worden, dass Autoren, die einem Verlag die ausschlie\u00dflichen Nutzungsrechte einger\u00e4umt haben, nach einer Embargofrist von zw\u00f6lf Monaten, die Publikation im gr\u00fcnen Open Access doch freischalten k\u00f6nnen, das zwingende Zweitver\u00f6ffentlichungs- oder Zweitverwertungsrecht im Paragraf 38 Absatz vier Urheberrechtsgesetz. Also, man begibt sich nicht aller seiner Urheberrechte, wenn man einen Verlagsvertrag abschlie\u00dft. Also 38, Paragraph 38 (4) gew\u00e4hrt den Autoren ein zwingendes Zweitverwertungsrecht. Dieses Zweitverwertungsrecht kann auch nicht abgew\u00e4hlt werden. In einem Verlagsvertrag, also, wenn etwa ein britischer Verlag dann die Geltung englischen Rechts vereinbart, dann k\u00f6nnen Wissenschaftler, die in Deutschland ans\u00e4ssig sind, trotzdem sich auf dieses Zweitverwertungsrecht berufen. Also jedenfalls kann sich jeder, der als Wissenschaftler in Deutschland ans\u00e4ssig ist, an etwa einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung sich auf dieses Zweitnutzungsrecht berufen. Selbst wenn in dem Verlagsvertrag das etwa englische oder kalifornische Recht gew\u00e4hlt worden ist, das ein solches Zweitverwertungsrecht nicht kennt.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:19:11] Doreen Siegfried:<br>Also, ich fasse noch mal zusammen. Das hei\u00dft, wenn ich sozusagen als Wissenschaftler:in an einer deutschen Institution t\u00e4tig bin, kann ich, egal bei welchem Verlag ich ver\u00f6ffentlicht habe, nach zw\u00f6lf Monaten mein Paper einfach teilen, online stellen, in ein Repository einstellen, auf meine Website, wie auch immer.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:19:34] Alexander Peukert:<br>Richtig. Wobei noch immer jedenfalls gerichtlich ungekl\u00e4rt ist, ob diese Norm nun wirklich auf s\u00e4mtliche Hochschulangeh\u00f6rigen Anwendung findet oder nur auf solche, die an reinen Forschungsinstitutionen t\u00e4tig sind. Die Verlage machen teilweise geltend, diese Normen beg\u00fcnstigen nur Angestellte bei Max-Planck-Instituten oder Fraunhofer. Nicht aber Personen wie mich, die an grundst\u00e4ndig finanzierten Hochschulen t\u00e4tig sind. Aber die richtige Auslegung, die inzwischen wohl vielleicht sogar die herrschende Meinung ist, sagt: \u201eNein, alle, die \u00f6ffentlich finanziert Forschung betreiben, sind, k\u00f6nnen sich auf dieses Zweitverwertungsrecht berufen.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>[00:20:19] Doreen Siegfried:<br>Ja, okay. Bleiben wir mal bei diesem Thema Zweitverwertungsrecht. Also, du hast ja gerade gesagt, das Urheberrechtsgesetz wurde vor ja zehn Jahren, ja ziemlich genau zehn Jahren, sozusagen erneuert oder aktualisiert. Das hat ja dazu gef\u00fchrt, dass in der Vergangenheit einige Bundesl\u00e4nder, wie zum Beispiel Baden-W\u00fcrttemberg, die Situation f\u00fcr sich genutzt haben, um ihre Hochschulangeh\u00f6rigen, sozusagen per Dienstanweisung, zu genau einer solchen Zweitver\u00f6ffentlichung zu verpflichten. Wie ist da deine Einsch\u00e4tzung? Hat das funktioniert? Ist das juristisch korrekt? D\u00fcrfen L\u00e4nder das? Und wenn ja, warum machen das nicht alle?<\/p>\n\n\n\n<p>[00:21:04] Alexander Peukert:<br>Da muss ich vorausschicken, dass ich an dieser Geschichte beteiligt bin. Als Prozessvertreter der Universit\u00e4t Konstanz. Und insofern bin ich hier nicht unbeteiligt. Das sollten die H\u00f6rer wissen. Aber worum geht es in der Sache? Ich denke, das kann ich so objektiv wie m\u00f6glich schildern. Baden-W\u00fcrttemberg hat ebenfalls vor einiger Zeit in seinem Landeshochschulgesetz eine Regelung erlassen, die ich zumindest teilweise noch mal langsam vorlesen kann. Demnach sollen die baden-w\u00fcrttembergischen Hochschulen ihre Angeh\u00f6rigen durch Satzung verpflichten, das eben besprochene Zweitverwertungsrecht wahrzunehmen. Und zwar im Hinblick auf alle Aufs\u00e4tze. Nur Aufs\u00e4tze, die im Rahmen der Dienstaufgaben entstanden sind. Und die Satzung soll dann auch Ausnahmen von dieser verpflichtenden Wahrnehmung des Zweitverwertungsrechts regeln. Nur die Universit\u00e4t Konstanz hat eine solche Satzung erlassen. Die existiert dort. Nach Erlass dieser Satzung ist es dann aber zu einer Klage von Angeh\u00f6rigen der Universit\u00e4t Konstanz gekommen, die beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim anh\u00e4ngig war. Und mit der geltend gemacht wurde, dass die Satzung auf einer verfassungswidrigen Grundlage beruht und deswegen auch nichtig ist. Und die Argumente waren mehrere. Zum einen sei das Land gar nicht zust\u00e4ndig, k\u00f6nnen wir gleich noch was dazu sagen. Zum Zweiten sei es eine Verletzung der Eigentumsfreiheit, dazu habe ich schon ein bisschen was gesagt, und auch eine Verletzung der Wissenschaftsfreiheit vor allen Dingen. Die Universit\u00e4t Konstanz praktiziert diese Satzung, meines Wissens nach, seither nicht. Das ist also sozusagen anh\u00e4ngig. Das Verfahren ist auch anh\u00e4ngig und liegt jetzt bereits seit f\u00fcnf Jahren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Frage: War das Land \u00fcberhaupt zust\u00e4ndig, eine solche Regelung zu erlassen oder h\u00e4tte das der Bund machen m\u00fcssen? Kann ich auch gleich noch was dazu sagen. Und nach meiner Kenntnis hat kein anderes Bundesland, geschweige denn eine Hochschule, eine solche Regelung erlassen, in der eben die Angeh\u00f6rigen zur Nutzung des Zweitverwertungsrechts verpflichtet werden. Wohlgemerkt nur f\u00fcr Aufs\u00e4tze, nicht f\u00fcr Monografien, Kommentare, gro\u00dfe Enzyklop\u00e4dien oder sonst was. Ja, genau. Also das ist jetzt praktisch alles in einer Warteposition f\u00fcr den Ausgang dieses Verfahrens, das wahrscheinlich, auch wenn das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, noch l\u00e4nger anh\u00e4ngig sein wird.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:24:15] Doreen Siegfried:<br>Und jetzt muss ich mal als Nichtjuristin fragen: Warum liegt das da jetzt seit f\u00fcnf Jahren? Was wird da so lange jetzt gepr\u00fcft?<\/p>\n\n\n\n<p>[00:24:23] Alexander Peukert:<br>Die Frage kann ich zumal als Beteiligter nicht beantworten.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:24:27] Doreen Siegfried:<br>Ach so, okay.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:24:29] Alexander Peukert:<br>Das wei\u00df ich nicht. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat im September 2017, also vor mehr als f\u00fcnf Jahren, eine sogenannte konkrete Normenkontrolle nach Karlsruhe geschickt und das Verfassungsgericht eben letztlich gefragt, ob das Land die Zust\u00e4ndigkeit hat, eine solche Regelung zu erlassen. Oder ob es sich nicht um eine Materie des Urheberrechts handelt, f\u00fcr das der Bund, die Bundesregierung und der Bundestag mit dem Bundesrat zust\u00e4ndig ist, nach dem Grundgesetz, nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes. Das hei\u00dft, in Karlsruhe h\u00e4ngt nur die Kompetenzfrage, noch nicht die inhaltliche Frage, ob denn eine solche Verpflichtung mit der Wissenschaftsfreiheit vereinbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:25:29] Doreen Siegfried:<br>Oh ha. Okay. Hat denn das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe jetzt sozusagen eine riesige Chance verpasst, den Rahmen f\u00fcr grundlegende Fragen von Open Access, elektronischem Publizieren, Urheberrecht usw. abzustecken? Kannst du dazu was sagen?<\/p>\n\n\n\n<p>[00:25:47] Alexander Peukert:<br>Nein, dazu kann man nichts sagen, weil eben noch keine Entscheidung ergangen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:25:52] Doreen Siegfried:<br>Okay, jetzt geht es erst mal um Kompetenzzuschreibung. Ja. Okay.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:25:57] Alexander Peukert:<br>Ja. Es kann sein, dass sich die Antwort auf die reine Kompetenzfrage beschr\u00e4nkt. Es ist aber auch m\u00f6glich, dass weitergehende Ausf\u00fchrungen, auch zur materiell rechtlichen Verfassungsgem\u00e4\u00dfheit, gemacht werden. Aber alles, was ich wei\u00df, ist, dass seit mehr als f\u00fcnf Jahren in dieser Angelegenheit keine Entscheidung ergangen ist. Und ja. Also das ist jedenfalls eine interessante Geschichte, die nicht dazu beitr\u00e4gt, dass Open Access schneller etabliert wird.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:26:41] Doreen Siegfried:<br>[lacht] Ja, ich verstehe. Nun gibt es ja, ich sage mal, jetzt gibt es ja an vielen Universit\u00e4ten\u2026 Na, viel ist vielleicht \u00fcbertrieben. Es gibt an ersten innovativen Universit\u00e4ten, Konstanz auch dabei, so Open Access, Open Science, besser gesagt, Open Science-Policies, Open Science-Leitbilder und andere Policy Papers usw. Das hei\u00dft, die k\u00f6nnen jetzt gar nicht ihre jeweiligen Besch\u00e4ftigten verpflichten. Aber sie k\u00f6nnen ja theoretisch die Leute herzlich dazu einladen und immer wieder dar\u00fcber informieren, dass sozusagen dieses Recht besteht. Weil meines Wissens, also ich kann jetzt nur von den Wirtschaftswissenschaften sprechen, dass es dieses Recht gibt, nach zw\u00f6lf Monaten sozusagen \u201efreie Fahrt voraus\u201c: ihr k\u00f6nnt alles teilen. Dass Autor:innen das haben, ist glaube ich den meisten nicht bekannt.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:27:34] Alexander Peukert:<br>Ja richtig. Vielleicht ist ja unser Gespr\u00e4ch auch mal eine M\u00f6glichkeit, sozusagen die Realit\u00e4t der Open Access-Politik ein bisschen zu beleuchten. Aus einer Warte, die eben aus sozusagen einem ganz konservativ skeptischen Lager. Und das ist das Juristenlager. Also die Goethe Universit\u00e4t ist ebenfalls gerade dabei, endlich eine solche Open Access-\/ Open Data-Strategie \u00fcberhaupt zu erstellen. Und das wird gegenw\u00e4rtig auch bei uns im Fachbereich diskutiert. Und da prallen bereits die, sagen wir mal, konservativ zur\u00fcckhaltenden Auffassungen auf eher aufgeschlossene Meinungen. Da entwickelt sich bereits ein Diskurs, der wohl darauf hinausl\u00e4uft, dass es auf gar keinen Fall irgendwelche Verpflichtungen geben darf und eben h\u00f6chstens Infrastrukturen zur Verf\u00fcgung gestellt werden, deren Nutzung dann empfohlen wird. Aber der Umstand, dass die Goethe Universit\u00e4t Frankfurt am Main mit dieser Diskussion im Jahr 2023 in den Fachbereichen ist, zeigt ebenfalls, dass die Entwicklung langsam vonstattengeht.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:28:52] Doreen Siegfried:<br>Ja, nur noch 20 Jahre. [lacht] Okay. Das hei\u00dft, Drittmittelgeber, wir hatten ja vorhin schon \u00fcber die DFG gesprochen\u2026 Ich wei\u00df, dass die EU in ihrer Drittmittelvergabe da auch relativ fordernd ist, was das Thema betrifft. Die d\u00fcrfen letztlich Wissenschaftler:innen dazu verpflichten, wenn sie sagen, ihr bekommt unser Geld und das sind die Regeln. Und wir erwarten als Gegenleistung, dass ihr das entsprechend auch ver\u00f6ffentlicht. Warum darf dann eine Uni, die ja ihre Leute auch bezahlt, warum darf die die nicht verpflichten?<\/p>\n\n\n\n<p>[00:29:31] Alexander Peukert:<br>Das ist eine sehr gute Frage, die man in zweierlei Weise beantworten kann. Erstens k\u00f6nnte man beginnen, Zweifel an diesen Vergabekautelen zu bekommen und sich eben zu fragen, \u201eMoment mal, blo\u00df weil ich hier Drittmittel f\u00fcr letztlich doch freie Forschung \u2013 nat\u00fcrlich thematisch irgendwie festgelegt, aber doch freie Forschung, die den Forschungsidealen entsprechen soll \u2013 mit Drittmitteln unternehme, werde ich auf Open Access gezwungen. W\u00e4hrend ich f\u00fcr meine sonstigen Projekte da frei bin.\u201c Das ist die eine Variante. Man k\u00f6nnte jetzt Zweifel an diesen Kautelen bekommen. Umgekehrt k\u00f6nnte man eben sagen, wenn Drittmittel mit dieser Verpflichtung verbunden werden d\u00fcrfen, dann darf es auch die grundst\u00e4ndige Forschung. Der Unterschied ist, dass es bei Drittmitteln um eine Art vertragliche bilaterale Vereinbarung geht, in einem bestimmten Rahmen, w\u00e4hrend die grundst\u00e4ndige Forschung eben nur den allgemeinen Pflichten des Hochschulrechts unterliegt, dass aus besagten Gr\u00fcnden entsprechende Verpflichtungen nicht enth\u00e4lt. Also k\u00f6nnte man die an dieser Diskussion auch einmal beobachten, welchen Einfluss die Drittmittelvergabe und die ganze Drittmittelpolitik auf die Wissenschaft hat. Je gr\u00f6\u00dfer das Drittmittelsystem ist, desto gr\u00f6\u00dfer ist auch das Open Access-System. Und je stabiler und resilienter sich die grundst\u00e4ndige Forschung zeigt, desto gr\u00f6\u00dfer k\u00f6nnen die Beharrungskr\u00e4fte im herk\u00f6mmlichen Verlagssystem bleiben. Das ist eigentlich auch ein Element der Drittmittelforschung. Also Drittmittelf\u00f6rderung beeinflusst nicht nur die Felder, die beforscht werden, sondern eben mit dieser Verpflichtung auch die Art und Weise, wie das dann kommuniziert wird.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:31:36] Doreen Siegfried:<br>Ja, okay. Jetzt gibt es ja, wie gesagt, ich bin keine Juristin, es gibt das Hochschulrecht, es gibt das Dienstrecht und das Wissenschaftsverbreitungsrecht. Warum z\u00e4hlt dann dieses ganze Thema Publikationen, Open Access nicht dazu? Warum wird hier immer das Urheberrecht herangezogen?<\/p>\n\n\n\n<p>[00:31:58] Alexander Peukert:<br>Das ist umstritten. Ich vertrete die Auffassung, dass unser Thema in das Wissenschaftsrecht geh\u00f6rt. Und unter der \u00dcberschrift verhandelt werden sollte: \u201eWie sieht ein wissenschaftsad\u00e4quates Publikationssystem aus?\u201c. Ich w\u00fcrde sagen, ein wissenschaftsad\u00e4quates Publikationssystem sollte Open Access sein. Das ist sehr voraussetzungsreich, aber man sollte sich dorthin bewegen. Das wird ja seit l\u00e4ngerem versucht. Die Kl\u00e4ger im Konstanzer Verfahren und der Verwaltungsgerichtshof Mannheim erz\u00e4hlen die Geschichte und beschreiben sie und konstruieren sie als eine urheberrechtliche Thematik. In dem Sinne, dass es um das geistige Eigentum der Wissenschaftler geht. Um Texte, die ihnen geh\u00f6ren als den Urhebern und \u00fcber die sie als Urheber entscheiden k\u00f6nnen, in jeder Weise frei. Und der Verwaltungsgerichtshof Mannheim sagt, die Verpflichtung, die das Land Baden-W\u00fcrttemberg oder die Vorschrift, die das Land Baden-W\u00fcrttemberg erlassen habe, sei eine Regelung des Urheberrechts. Weil es bei der Ver\u00f6ffentlichung ja immer, jedenfalls in aller Regel, um urheberrechtlich gesch\u00fctzte Inhalte gehe. Den Urhebern stehe ein Ver\u00f6ffentlichungsrecht nach Urheberrechtsgesetz zu. Und also werde hier doch eigentlich Urheberrecht geregelt und das sei die Materie, f\u00fcr die ausschlie\u00dflich der Bund zust\u00e4ndig sei. Das ist die Frage, die Karlsruhe entscheiden soll und entscheiden wird. Und es bleibt abzuwarten, wie das Gericht dies sieht. Ich bin der Meinung, das Urheberrecht, wenn man die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, wenn man die \u00fcbernimmt, dann sagt man letztlich, das Urheberrecht ist so eine Art Supermaterie. Alles, was irgendwie urheberrechtlich gesch\u00fctzte Inhalte betrifft und irgendwo geregelt ist, geh\u00f6rt ins Urheberrechtsgesetz. Da nun aber praktisch alle Kommunikationen in irgendeiner Weise urheberrechtlich gesch\u00fctzt ist, w\u00fcrde das sehr, sehr weit gehen. Und der Landesgesetzgeber hat das eben auch als Materie der Dienstpflichten von Hochschulangeh\u00f6rigen gesehen. Nur um die geht es ja. Es geht ja nicht zum Beispiel um die freien Forscher, die au\u00dferhalb von Hochschulen t\u00e4tig sind, und hat es deshalb ins Hochschulrecht geschrieben. Aber eben, das ist hoch umstritten und noch nicht entschieden.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:34:48] Doreen Siegfried:<br>Okay. Na ja, wir bleiben dran. Das ist ja sehr interessant. Noch mal zu den Verpflichtungen. Wir sprachen ja schon \u00fcber den gr\u00fcnen Weg, \u00fcber den goldenen Weg. Dann gibt es ja auch noch Diamant. Welche Verpflichtung, mal angenommen, das ist dann irgendwann mal entschieden und man wei\u00df, wer, wen, wozu verpflichten darf. Welche Verpflichtung w\u00e4re denn deiner Meinung nach sinnvoll? Gr\u00fcn oder Gold?<\/p>\n\n\n\n<p>[00:35:08] Alexander Peukert:<br>Also im Augenblick, wie bereits gesagt, aufgrund fehlender Infrastrukturen, jedenfalls in meinem Fachgebiet, aber ich denke auch in anderen Disziplinen w\u00fcrde nur Gr\u00fcn funktionieren. Gold w\u00e4re dann anzustreben. Und hier sehe ich ganz klare Vers\u00e4umnisse, auch im Wissenschaftssystem. Wenn man Open Access m\u00f6chte, dann m\u00fcsste man zum Beispiel die Zitierregeln auf Open Access einstellen. Und das ist eben \u2026 daf\u00fcr eignet sich der gr\u00fcne Open Access eben oftmals nicht. Wenn die Fassungen eines Textes sich noch ver\u00e4ndern im Review-Verfahren, dann m\u00f6chte man den nicht zitieren und dann wird das immer sozusagen ein unzureichendes und unzuverl\u00e4ssiges Referenzwerk sein. Und m\u00f6glicherweise sollte man jetzt auch mal die Diskussion beginnen, ob es sich \u00fcberhaupt lohnt, eine Verpflichtung sozusagen auf Gr\u00fcn einzunehmen, wenn das sowieso nicht zitiert wird und stattdessen aus diesen rechtlichen Druckmechanismen rausgehen und das System von unten heraus umstellen durch neue Zitierregeln usw. Aber das ist auch sozusagen sehr langwierig. Also kurz und gut, ich w\u00fcrde sagen, gegenw\u00e4rtig kann nur eine Verpflichtung auf gr\u00fcnen Open Access sinnvoll sein. Und zwar auch nur f\u00fcr Artikel, nicht f\u00fcr Monographien oder Sammelwerke, Kommentare und \u00e4hnliches. Eine Verpflichtung auf Gold Open Access ist meines Erachtens derzeit mit der Wissenschaftsfreiheit nicht vereinbar.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:36:57] Doreen Siegfried:<br>Ja, okay. Muss denn die Wissenschaftsfreiheit bezogen auf das Thema Open Access neu gedacht werden?<\/p>\n\n\n\n<p>[00:37:02] Alexander Peukert:<br>Nein. Aber es ist fraglich und in dem Verfahren, das anh\u00e4ngig ist, auch streitig, ob die Wissenschaftsfreiheit auch die Freiheit umfasst, zu sagen, \u201eIch habe meinen Artikel im geschlossenen Journal XY ver\u00f6ffentlicht und ich m\u00f6chte nicht, dass dieser Text unver\u00e4ndert eins zu eins, aber ohne die Formatierung, irgendwie im Internet verf\u00fcgbar ist.\u201c Das wird vorgetragen, es geh\u00f6re zur Freiheit jedes Wissenschaftlers, zu sagen, \u201eIch m\u00f6chte nicht frei im Internet gefunden werden k\u00f6nnen mit meinen Inhalten.\u201c Begr\u00fcndung, das sei nicht der Kommunikationskontext, f\u00fcr den das Werk vorgesehen sei. Dort k\u00f6nne es ja jeder lesen und vor allen Dingen missverstehen und auch vielleicht missbr\u00e4uchlich nutzen. Die Ver\u00f6ffentlichung sei f\u00fcr die wissenschaftliche Community vorgesehen und die werde \u00fcber die entsprechenden Zeitschriften angesprochen und auch vollst\u00e4ndig erreicht, jedenfalls \u00fcber die Bibliotheken.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:38:20] Doreen Siegfried:<br>Ich wollte gerade sagen, wenn ich aber irgendwas missbr\u00e4uchlich nutzen wollte, muss ich ja nur in die n\u00e4chstbeste Universit\u00e4tsbibliothek gehen. Besorg mir einen Ausweis, kopiere mir dieses Werk und fertig ist. Ja. Okay.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:38:35] Alexander Peukert:<br>Ich bin voreingenommen. Aber ich w\u00fcrde auch gern noch den Satz hinterherschicken, dass ich der Meinung bin, dass das eine \u00fcberzogene Lesart der Wissenschaftsfreiheit ist. Es ist meines Erachtens nicht von der Wissenschaftsfreiheit gedeckt, einerseits zu publizieren, aber dann zu sagen, \u201eLesen darf das nur X, Y und Z.\u201c Wissenschaft ist ein offener Kommunikationsprozess. Die Wissenschaftsfreiheit kann von jedermann geltend gemacht werden. Der muss nicht irgendwie Hochschullehrer, wissenschaftlicher Mitarbeiter \u2026<\/p>\n\n\n\n<p>[00:39:09] Doreen Siegfried:<\/p>\n\n\n<p>[lacht]<\/p>\n\n\n\n<p>[00:39:09] Alexander Peukert:<br>\u2026oder auch nur Hilfskraft sein. Das kann jeder Mann und jede Frau und jeder. Und das ist v\u00f6llig, meines Erachtens, am Gedanken der Wissenschaftsfreiheit als offener, als offene Suche nach der Wahrheit vorbei, zu sagen, die Wissenschaftsfreiheit deckt auch sozusagen das Recht gegen das Internet ab.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:39:32] Doreen Siegfried:<\/p>\n\n\n<p>[lacht]<\/p>\n\n\n\n<p>[00:39:34] Alexander Peukert:<br>Das kann man dann auch irgendwie auf die allgemeine Handlungsfreiheit oder so st\u00fctzen, aber nicht auf die Wissenschaft. Das ist meine Meinung, ist aber umstritten. Ist umstritten und ungekl\u00e4rt.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:39:44] Doreen Siegfried:<br>Ja, okay [lacht]<\/p>\n\n\n\n<p>Wir sprachen jetzt ja nat\u00fcrlich die ganze Zeit \u00fcber Open Access, also den freien Zugang zur Publikation. Und es gibt ja diese Diskussion, wie wir jetzt geh\u00f6rt haben [lacht] bzw. auch am eigenen Leibe schon oft erfahren haben, schon seit vielen, vielen Jahrzehnten. Welche Konsequenzen k\u00f6nnten diese Diskussionen haben f\u00fcr Forschungsdaten?<\/p>\n\n\n\n<p>[00:40:08] Alexander Peukert:<br>Ja, sie lehren zweierlei. Erstens lehren sie, dass auch Forschungsdaten m\u00f6glichst offengelegt sein sollten. Obwohl, und das ist auch jetzt aus disziplin\u00e4ren Gr\u00fcnden wieder etwas relativ Fremdes f\u00fcr mich, es Gr\u00fcnde geben kann, zumindest vor\u00fcbergehend solche Daten nicht zug\u00e4nglich zu machen. Aber grunds\u00e4tzlich bin ich der Meinung, dass man das auf die Forschungsdaten \u00fcbertragen k\u00f6nnen soll. Die zweite Lehre aus der Open Access-Diskussion ist: das kann lange dauern.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:40:45] Doreen Siegfried:<br>Ja. [lacht]<\/p>\n\n\n\n<p>[00:40:45] Alexander Peukert:<br>Auch hier kann ich leider wieder die Goethe Universit\u00e4t, der ich nat\u00fcrlich herzlich verbunden bin, nennen. Denn wir hatten k\u00fcrzlich ein Projekt, bei dem auch Daten angefallen sind und deren Publikation gestaltete sich als schwierig bzw. am Ende haben wir doch eine andere L\u00f6sung gefunden. Mein Eindruck ist, dass man, jedenfalls stellenweise, hier noch an einem sehr viel fr\u00fcheren Entwicklungsschritt ist. Aber wie gesagt, w\u00fcrde ich es, bin ich der Meinung, dass das f\u00fcr Forschungsdaten gelten sollte. Und dort sind dann auch die von mir geschilderten Erw\u00e4gungen zum Urheberrecht nochmal deutlich schw\u00e4cher, wenn \u00fcberhaupt vorhanden. Jedenfalls haben wir es da nicht mit einer pers\u00f6nlichen geistigen Sch\u00f6pfung zu tun, die man nun hier vortragen kann, um eine Ver\u00f6ffentlichung dieser Daten zu verhindern.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:41:45] Doreen Siegfried:<br>Ja, ja, okay. Wir sprachen ja jetzt schon \u00fcber die ganz Verwegenen, die, wenn sie unbedingt ein Paper haben wollen, auch ohne Internet klarkommen und in eine Bibliothek gehen, eine mit Regalen und B\u00fcchern usw. Also sprich, wenn es darum geht, h\u00fcrdenlos und kostenlos an Forschungsergebnisse ranzukommen von Kolleginnen und Kollegen, dann finden Wissenschaftler:innen ihre Wege. Und ein Weg, wo es dann doch wieder das Internet braucht, ein Weg ist ResearchGate. Und jetzt haben die Verlage, allen voran Elsevier, dieses Jahr, also 2022, erfolgreich gegen ResearchGate geklagt. Im Urheberrechtsstreit hat das Landgericht M\u00fcnchen den Betreibern von ResearchGate das zug\u00e4nglich machen verlagsgebundener Fachartikel \u00fcber ResearchGate untersagt. Was ich mich jetzt frage: Warum muss jetzt eine Plattform wie ResearchGate f\u00fcr die Einhaltung von Gesetzen sorgen? Warum m\u00fcssen es nicht die Wissenschaftler:innen selbst tun?<\/p>\n\n\n\n<p>[00:42:50] Alexander Peukert:<br>Die Betreiber von Plattformen, fr\u00fcher hat man eher von Host Providern gesprochen, die also fremde Inhalte speichern, sind seit jeher verpflichtet, rechtswidrige, urheberrechtswidrige Inhalte zu l\u00f6schen. Wenn sie auf einen solchen rechtswidrigen Inhalt hingewiesen wurden. Das ist das ber\u00fchmte Notice and take down, was seit 20 Jahren von YouTube und auch letztlich wohl ResearchGate praktiziert worden ist. Im deutschen Recht hat man das bisher immer St\u00f6rerhaftung genannt. Da ist ein St\u00f6rer, der tr\u00e4gt zu dieser Rechtsverletzung bei. Denn wenn es die Plattform nicht g\u00e4be, k\u00f6nnte dann eine \u00f6ffentliche Zug\u00e4nglichmachung nicht erfolgen. Und dieser Inhalt, f\u00fcr den keine Rechte beim Autor liegen, sondern beim Verlag, der w\u00e4re nur \u00fcber die Verlagsseite zug\u00e4nglich. Also diese Dienstebetreiber trifft eine mittelbare Verantwortlichkeit, das war schon immer klar. Aber in den letzten, sagen wir mal f\u00fcnf Jahren hat sich das EU-Recht dahin entwickelt, dass solche Dienstebetreiber, wie YouTube, aber auch ResearchGate, sogar als T\u00e4ter haften. Dass denen also die Uploads der Nutzer zugerechnet werden und man sagt, sie selbst sind unmittelbar verantwortlich f\u00fcr die Inhalte, die auf die Plattform hochgeladen werden und urheberrechtsverletzend sind. Bei ResearchGate geht es um Uploads durch den Autor selbst oder Dritte, f\u00fcr die aber die ausschlie\u00dflichen Rechte bei einem Verlag liegen, der hierzu zum Upload auf ResearchGate nicht zugestimmt hat. Bei YouTube und anderen Social Media-Plattformen geht es zum Teil um Upload von Inhalten, f\u00fcr die nie eine Lizenz erteilt worden ist. Bei ResearchGate geht es speziell um die Inhaberschaft auf Verlagsseite, deswegen Elsevier als Kl\u00e4ger. Und da wird, gibt es eben jetzt verschiedene Fallgruppen, wo gesagt wird, wenn sich eine Plattform besonders ignorant gegen\u00fcber diesen Urheberrechtsverletzungen zeigt, also keine Take down-Verfahren hat, keine Filterdurchsuchungsmechanismen anbietet oder sogar aktiv an der Urheberrechtsverletzung mitwirkt, indem es die Plattform so gestaltet, dass Rechtsverletzungen gef\u00f6rdert werden, dann haften die T\u00e4ter. Und das hat das Landgericht M\u00fcnchen im Januar 22 vor einem Jahr jetzt entschieden, dass ResearchGate in diesem Sinne aktiv an diesen Rechtsverletzungen mitwirkt, die Plattform so gestaltet hat, dass Rechtsverletzungen gewisserma\u00dfen herbeigef\u00fchrt werden. Durch die Ausgestaltung, dass man zum Teil offenbar Autoren anspricht, \u201eHier gibt es ein Paper. Wollen Sie das nicht bei uns einstellen?\u201c, dass man das durchsuchbar macht und auch Links auf \u201eGet the full paper\u201c usw. hinzuf\u00fcgt. Die verschiedenen Features von ResearchGate sind vom Landgericht M\u00fcnchen dann so aufgefasst worden, dass die Plattform darauf angelegt ist, m\u00f6glichst viele wissenschaftliche Publikationen auf die Plattform zu bekommen. Ungeachtet dessen, dass jeder wei\u00df, dass in sehr vielen F\u00e4llen die Rechte beim Verlag liegen, der Verlag aber an diesem Ablauf nicht beteiligt ist. Und da hat das Landgericht M\u00fcnchen gesagt, dann haftet ResearchGate t\u00e4terschaftlich und muss auch Schadensersatz bezahlen. Was nat\u00fcrlich zur Folge hat, dass die Plattform letztlich durchlizensiert wird. Das hei\u00dft, gro\u00dfe Paketvertr\u00e4ge mit Verlagen schlie\u00dfen m\u00fcsste\u2026<\/p>\n\n\n\n<p>[00:47:00] Doreen Siegfried:<br>Ach so, okay.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:47:01] Alexander Peukert:<br>\u2026wonach dann eben Lizenzgeb\u00fchren gezahlt werden, je nachdem, ob und wie viele Inhalte aus dem entsprechenden Verlagshaus auf der Plattform sind. Und das ist eine ganz parallele Entwicklung, wie bei YouTube und anderen, sagen wir mal Video- und sonstigen Sharing-Plattformen, die eben durch die j\u00fcngsten Gesetzes\u00e4nderungen auch zu praktisch durchlizensierten Diensten gemacht werden. Wo eben mehr als 80 % letztlich schon lizenziert sind, Inhalte. Da k\u00f6nnen dann zwar die Nutzer etwas hochladen, aber was da hochgeladen wird, also irgendwie Musik oder so, daf\u00fcr hat die Plattform eine Lizenz. Und dann sehen die Algorithmen: \u201eAh, da ist dieser Song\u201c. Und dann flie\u00dfen wieder bestimmte Betr\u00e4ge an den Rechtsinhaber.\u201c Das ist also eine algorithmische Abwicklung, die dann gemacht wird. Und darauf k\u00f6nnte es, k\u00f6nnte es bei ResearchGate auch hinauslaufen, obgleich das eben nur eine erstinstanzliche Entscheidung ist, die man sicherlich auch kritisieren kann. Und auch hier bleibt abzuwarten, wie dann am Ende der Bundesgerichtshof oder der Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union das sehen werden, wenn das weitergeht.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:48:15] Doreen Siegfried:<br>Ja, okay. Das hei\u00dft, das Zweitverwertungsrecht kommt hier nicht zum Tragen. Wir hatten ja vorhin gesagt, als Autorin kann ich nach einem Jahr, kann ich mit dem Artikel loslaufen.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:48:29] Alexander Peukert:<br>Achtung: mit dem Artikel, aber auf gar keinen Fall in der originalen Formatierung. Also das PDF\u2026<\/p>\n\n\n\n<p>[00:48:36] Doreen Siegfried:<br>Okay, das PDF.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:48:37] Alexander Peukert:<br>\u2026das Verlags-PDF auf gar keinen Fall. Und das ist eben die Schw\u00e4che dieses Zweitverwertungsrechts und des gr\u00fcnen Open Access.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:48:44] Doreen Siegfried:<br>Ja, okay, dann klappt das mit dem zitieren wieder nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:48:46] Alexander Peukert:<br>Ja, weil das die Version ist, die sozusagen gebraucht wird, um es in der Fu\u00dfnote zu zitieren. Und wenn ich auf ResearchGate aber dann die Verlagsversion habe, dann ist das nie von 38 (4) gedeckt. Und dann liegen die Rechte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei den Verlagen, weil in den Verlagsvertr\u00e4gen, die ich kenne, auch mit englischen Verlagen ist es so, dass zwar einem eine PDF- Version zur Verf\u00fcgung gestellt wird und die darf man auch per Mail weiterleiten, aber auf gar keinen Fall darf man das eben auf so offene Dienste einstellen. Das wird dort nicht gestattet.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:49:30] Doreen Siegfried:<br>Okay, das hei\u00dft, ich darf es auch nicht in der Verlagsversion, in dem Verlagslayout, auch nicht auf meiner eigenen Homepage teilen.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:49:38] Alexander Peukert:<br>Nicht ohne, dass der Verlag mir das gestattet hat, dass ich mir das vorbehalten habe. Das ist wichtig.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:49:43] Doreen Siegfried:<br>Okay. Aber das hei\u00dft, ich k\u00f6nnte ja sozusagen einfach eine andere Version erstellen, mit einer anderen Schriftart, einer anderen Farbe und unten reinschreiben: \u201eIn der Originalversion ist das eigentlich hier Seite 538. Wenn ihr es zitieren wollt, dann\u2026\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>[00:49:58] Alexander Peukert:<br>Ja. Also das sind dann aber schon fortgeschrittene Erw\u00e4gungen, dass man da sozusagen ein blankes Word-Dokument macht und die Seitenumbr\u00fcche da reinschreibt. Das k\u00f6nnte wohl gehen, ist so ein Graubereich. Aber das ist so aufwendig, dass es nicht praktisch relevant.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:50:13] Doreen Siegfried:<br>Das macht niemand.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:50:13] Alexander Peukert:<br>Das w\u00fcrde keiner machen und das macht auch keiner. Meines Wissens bem\u00fcht sich die Universit\u00e4tsbibliothek Konstanz auch schon in diese Richtung, da sozusagen selbst die Dokumente zu finden und dann sozusagen eigene Versionen, die nicht verlagsentsprechend sind, herzustellen. Aber das ist sehr aufwendig und bedarf eines gro\u00dfen Einsatzes. Das Problem bei ResearchGate sind die Verlagsversionen.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:50:38] Doreen Siegfried:<br>Ja, ja, verstehe. In der Klage Elsevier gegen ResearchGate wurde ja auch angef\u00fchrt, dass ja nur ein Autor oder eine Autorin von mehreren, angenommen es waren jetzt drei Personen, die den Artikel verfasst haben, den Vertrag unterschrieben h\u00e4tte. Und Elsevier k\u00f6nne also sein Rechteerwerb gar nicht nachweisen. Ist denn hier auch eine \u00c4nderung der Gesetzeslage notwendig?<\/p>\n\n\n\n<p>[00:51:03] Alexander Peukert:<br>Nein. Also die sozusagen Berechtigungen des Verlags, alle Rechte erworben zu haben, eine vollst\u00e4ndige Rechtekette zu haben, die ist oft umstritten. Und wenn man das wirklich bestreitet, wie in diesem Fall und dann der Verlag nachweisen muss, von allen Autoren die Rechte zu haben, dann zeigt sich oft, dass das gar nicht so leicht ist, diese Rechtekette nun nachzuweisen. Gerade die Gro\u00dfverlage haben aber durch Automatisierung inzwischen ein sehr viel besseres Rechtemanagement. Also es ist ja unm\u00f6glich, mit den Gro\u00dfverlagen noch sozusagen Papiervertr\u00e4ge zu unterschreiben. Man muss ja Onlineformulare durchklicken und dadurch wird sozusagen die Dokumentation der Rechtekette in die Zukunft blickend, immer vollst\u00e4ndiger und auch besser nachweisbar f\u00fcr die Verlage. Eine \u00c4nderung der Rechtslage w\u00e4re hier h\u00f6chstens in dem Sinne zu erw\u00e4gen, dass man zugunsten der Verlage noch Vermutungen annimmt oder \u00e4hnliches. Aber das halte ich nicht f\u00fcr angemessen. Wenn das wirklich bestritten wird, dass es eben hier eine Rechtekette gibt, dann muss der Verlag eben zeigen, dass er alle Nutzungsrechte erworben hat. Und wenn das nicht gelingt, dann kann er die Rechte nicht durchsetzen. Also, wenn schon Privatautonomie und Marktwirtschaft, dann auch richtig.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:52:24] Doreen Siegfried:<br>Ja, ja, okay. Noch mal eine Frage zum Thema Wissenschaftsfreiheit. Also ich sage mal so ein bisschen so eine Kleinkindfrage: wenn ich als Wissenschaftler:in das Recht habe, ich kann meine Sachen publizieren, wo ich m\u00f6chte, ich kann meine Forschungsergebnisse teilen oder nicht teilen, ich kann sie als Monografie ver\u00f6ffentlichen, als Aufsatz, als was auch immer. Warum kann man mir denn vorschreiben, mit wem ich am Ende des Tages meine Forschungsartikel teile? Also warum habe ich nicht, also unter der gro\u00dfen Rubrik Wissenschaftsfreiheit, das Recht, meinetwegen nach einer Wartezeit X, das, was ich jahrelang erforscht habe, mit den Leuten zu teilen, die mir am Herzen liegen, mit denen ich das teilen m\u00f6chte, innerhalb der wissenschaftlichen Blase, au\u00dferhalb der wissenschaftlichen Blase, wie ich lustig bin.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:53:21] Alexander Peukert:<br>Das kann ja jeder. Er oder sie muss sich eben nur die Rechte vorbehalten, die Urheberrechte an dem Text. Wenn ich mit einem Verlag kontrahiere, dann will dieser Verlag im Verlagsvertrag ausschlie\u00dfliche Nutzungsrechte da dran, typischerweise. So. Und wenn der Verlag das m\u00f6chte, dann muss ich mir sagen, \u201eNein, das passt mir nicht. Dann mache ich nur Open Access.\u201c Oder ich muss mir eben das vorbehalten und schauen, welche Nutzungsrechte mir gew\u00e4hrt werden. Also es ist ja nicht selten so, dass dann gesagt wird, nach einem Jahr kann der Beitrag auch in der Originalformatierung eingestellt werden. Aber da muss man eben auf seine Verlagsvertr\u00e4ge achten. Dieses Regime jetzt unter Berufung auf die Wissenschaftsfreiheit beiseite zu stellen, erschiene mir zu weit gehen. Denn Eigentum und Wissenschaftsfreiheit haben gemeinsam, dass sie die individuelle Entscheidung voranstellen. Letztlich ma\u00dfgebend ist die Entscheidung des Einzelnen. Insofern laufen Urheberrecht, Eigentum und Wissenschaftsfreiheit parallel. Und Friktionen zwischen den beiden ergeben sich erst, wenn ein Wissenschaftler eben die Eigentumsrechte abgegeben hat und da eben nicht aufgepasst hat, das unbedacht getan hat und dann sagt \u201eJa, aber jetzt ist, dadurch f\u00fchle ich mich in meiner Wissenschaftsfreiheit eingeschr\u00e4nkt.\u201c Also, am Ende w\u00fcrde ich sagen, liegt es auch hier wieder an der Wissenschaft selbst, sich umzustellen. Ich glaube immer wieder die Frage, was muss der Gesetzgeber machen, was m\u00fcssen die F\u00f6rderer machen usw., die adressiert nicht den entscheidenden Akteur. Der entscheidende Akteur ist die Wissenschaft selbst. Die sich fragen muss, was ist ein ad\u00e4quates Kommunikationssystem f\u00fcr mich? Wie forsche ich und wie publiziere ich entsprechend? Ich denke schon, dass wir im Laufe der Zeit erleben, dass wenn die Forschung \u00fcber digitale Quellen l\u00e4uft, dann auch die Publikation ausschlie\u00dflich digital ist und zwar so, dass sie wie selbstverst\u00e4ndlich von jedem gesehen werden kann. Sozusagen. Diese Norm scheint sich \u00fcber die Digitalisierung automatisch auszuspielen. Aber das dauert und hier kann man nur vorsichtig und punktuell reinregulieren. Man kann eher Anreize setzen, das zu tun und dann letztlich \u00fcber den Mentalit\u00e4ts- und Praxiswandel zu dem kommen, was seit vielen Jahren diskutiert wird.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:56:11] Doreen Siegfried:<br>Okay, ja, super. Okay, letzte Frage. Viele Wissenschaftler:innen sind ja bei rechtlichen Fragen rund um Open Access manchmal hilflos und auch \u00fcberfordert, was sie nun d\u00fcrfen und was sie nicht d\u00fcrfen usw. Hast du einen Tipp f\u00fcr die Beratung? Also wenn jetzt jemand sagt \u201eIch habe keinen Plan Gold, Gr\u00fcn, Diamant, Zweitverwertung, Erstverwertung. Was soll ich, wie geht das?\u201c An wen k\u00f6nnten sich diese Personen wenden?<\/p>\n\n\n\n<p>[00:56:38] Alexander Peukert:<br>Also, n\u00fctzlich erscheint mir die Seite des Open Access Networks, also open-access.network, betrieben an der Staats- und Universit\u00e4tsbibliothek in G\u00f6ttingen. Seit vielen Jahren mit Erl\u00e4uterungen, was Open Access ist, zu den rechtlichen Regelungen, aber auch zu Publikationsm\u00f6glichkeiten, M\u00f6glichkeiten, Open Access Journals zu starten und zu hosten. Da habe ich mich selbst in der Vergangenheit \u00f6fters \u00fcber die aktuellen Entwicklungen schlau gemacht und das ist sehr auch allgemeing\u00fcltig beschrieben und nicht zu technisch.<\/p>\n\n\n\n<p>[00:57:15] Doreen Siegfried:<br>Ja, super, wir packen, wir packen den Link noch mal in die Shownotes, dass Sie da gleich draufklicken k\u00f6nnen. Vielen Dank, Alex.<\/p>\n\n\n\n<p>Vielen Dank auch da drau\u00dfen an den Kopfh\u00f6rern. Ich hoffe, es hat Ihnen gefallen. Lassen Sie uns gerne Feedback da. Sei es via Email, Twitter, YouTube oder LinkedIn. Abonnieren Sie uns flei\u00dfig auf iTunes oder Spotify oder \u00fcberall da, wo man Podcasts so h\u00f6rt. Und ich freue mich aufs n\u00e4chste Mal.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","template":"","meta":{"footnotes":""},"tags":[5,126,168,12],"class_list":["post-74","podcast","type-podcast","status-publish","hentry","tag-open-access","tag-urheberrecht","tag-wissenschaftsfreiheit","tag-zbw","post"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.0 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>FOS 27 Open Access: Die juristische Sicht<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Open Access: Die juristische Sicht. Die Realit\u00e4t der Open-Access-Politik.\" \/>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/2023\/02\/27\/fos-27-open-access-die-juristische-sicht\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"FOS 27 Open Access: Die juristische Sicht\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Open Access: Die juristische Sicht. Die Realit\u00e4t der Open-Access-Politik.\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/2023\/02\/27\/fos-27-open-access-die-juristische-sicht\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"The Future is Open Science\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2026-01-16T11:43:09+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"40\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/2023\/02\/27\/fos-27-open-access-die-juristische-sicht\/\",\"url\":\"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/2023\/02\/27\/fos-27-open-access-die-juristische-sicht\/\",\"name\":\"FOS 27 Open Access: Die juristische Sicht\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/#website\"},\"datePublished\":\"2023-02-27T12:45:04+00:00\",\"dateModified\":\"2026-01-16T11:43:09+00:00\",\"description\":\"Open Access: Die juristische Sicht. Die Realit\u00e4t der Open-Access-Politik.\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/2023\/02\/27\/fos-27-open-access-die-juristische-sicht\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/2023\/02\/27\/fos-27-open-access-die-juristische-sicht\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/2023\/02\/27\/fos-27-open-access-die-juristische-sicht\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Start\",\"item\":\"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Episoden\",\"item\":\"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/podcast\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"FOS 27 Open Access: Die juristische Sicht\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/#website\",\"url\":\"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/\",\"name\":\"The Future is Open Science\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/#organization\",\"name\":\"The Future is Open Science\",\"url\":\"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/#\/schema\/logo\/image\/\",\"url\":\"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2025\/12\/ZBW_Logo.gif\",\"contentUrl\":\"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2025\/12\/ZBW_Logo.gif\",\"width\":572,\"height\":98,\"caption\":\"The Future is Open Science\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/#\/schema\/logo\/image\/\"}}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"FOS 27 Open Access: Die juristische Sicht","description":"Open Access: Die juristische Sicht. Die Realit\u00e4t der Open-Access-Politik.","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/2023\/02\/27\/fos-27-open-access-die-juristische-sicht\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"FOS 27 Open Access: Die juristische Sicht","og_description":"Open Access: Die juristische Sicht. Die Realit\u00e4t der Open-Access-Politik.","og_url":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/2023\/02\/27\/fos-27-open-access-die-juristische-sicht\/","og_site_name":"The Future is Open Science","article_modified_time":"2026-01-16T11:43:09+00:00","twitter_card":"summary_large_image","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"40\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/2023\/02\/27\/fos-27-open-access-die-juristische-sicht\/","url":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/2023\/02\/27\/fos-27-open-access-die-juristische-sicht\/","name":"FOS 27 Open Access: Die juristische Sicht","isPartOf":{"@id":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/#website"},"datePublished":"2023-02-27T12:45:04+00:00","dateModified":"2026-01-16T11:43:09+00:00","description":"Open Access: Die juristische Sicht. Die Realit\u00e4t der Open-Access-Politik.","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/2023\/02\/27\/fos-27-open-access-die-juristische-sicht\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/2023\/02\/27\/fos-27-open-access-die-juristische-sicht\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/2023\/02\/27\/fos-27-open-access-die-juristische-sicht\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Start","item":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Episoden","item":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/podcast\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"FOS 27 Open Access: Die juristische Sicht"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/#website","url":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/","name":"The Future is Open Science","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/#organization","name":"The Future is Open Science","url":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2025\/12\/ZBW_Logo.gif","contentUrl":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2025\/12\/ZBW_Logo.gif","width":572,"height":98,"caption":"The Future is Open Science"},"image":{"@id":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/#\/schema\/logo\/image\/"}}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/wp-json\/wp\/v2\/episodes\/74","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/wp-json\/wp\/v2\/episodes"}],"about":[{"href":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/wp-json\/wp\/v2\/types\/podcast"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=74"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/wp-json\/wp\/v2\/episodes\/74\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":646,"href":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/wp-json\/wp\/v2\/episodes\/74\/revisions\/646"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=74"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/podcast.zbw.eu\/fos\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=74"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}